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Planung des Ruhestands – die zwei wichtigsten Fragen

Lesedauer: 3 Min
Weitreichende Entscheidungen in der Ruhestandsplanung wollen gut überlegt sein. So stellt sich bei fast jeder Planung die Frage nach einem Renten- oder Kapitalbezug und ob eine Frühpensionierung langfristig finanzierbar ist.
Teaser Pensionierungsplanung

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Oft entscheidet das persönliche Risikoempfinden über die Frage des Renten- oder (Teil-)Kapitalbezugs. Wer keine Erfahrung mit Wertschriftenanlagen hat, wählt häufig den Rentenbezug. Das regelmässige Einkommen lässt die Pensionierten ruhig schlafen, denn das Anlagerisiko liegt bei der Pensionskasse. Erkauft wird diese Sicherheit mit den Nachteilen eines Rentenbezugs: So wird die Altersrente für den überlebenden Ehegatten gekürzt und volljährige Erben erhalten keine Todesfallleistungen. Zudem ist weder ein Inflationsschutz garantiert, noch kann das Renteneinkommen flexibel bezogen werden.

Erfahrene Anlegerinnen und Anleger können nach einem Kapitalbezug den Marktschwankungen gelassener entgegensehen und von den Vorteilen profitieren. Nach einem Todesfall kann das Restvermögen weitervererbt werden, weiters ist die Auszahlung privilegiert besteuert. Ausserdem wird auf Kapitalverzehr sowie -gewinn keine Einkommenssteuer erhoben und das Kapital ist flexibel verfügbar. Der Nachteil ist, dass das Anlagerisiko selbst getragen wird und kein garantiertes Einkommen fliesst.

Den meisten Menschen ist klar, dass die Kosten einer Frühpensionierung hoch sind. So fehlt das Einkommen nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Die Ausgaben bleiben jedoch meist gleich hoch oder steigen sogar. Die Rente aus der Pensionskasse wird nach einer Frühpensionierung geringer ausfallen als bei einer regulären Pensionierung. Denn wer früher in Pension geht, erhält pro Jahr weniger aus der Rentenkasse, da das angesparte Guthaben über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen muss. Auch das Kapital wird weniger wachsen. Denn in den letzten Jahren vor der Pensionierung gehen keine Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge mehr ein. Das bedeutet, dass die Rendite nur auf einem kleineren Kapitalstock erwirtschaftet werden kann. Es ist auch zu beachten, dass bis zum ordentlichen Rentenalter als Nichterwerbstätige einkommens- und vermögensabhängige Beiträge an die AHV zu entrichten sind.

Wichtige Fragen zur Pensionierungsplanung sollten immer mit fachlicher Unterstützung beantwortet werden. Ein Renten- oder Kapitalbezug kann nicht rückgängig gemacht werden. Eine Frühpensionierung hingegen schon. Aber wer will nach einer gut geplanten Frühpensionierung wieder ins Berufsleben zurückkehren?

Verpasste Chancen und suboptimale Entscheidungen können die Freude an einer entspannten Pensionierung nehmen.

Daniel Kohler Head of Wealth Planning
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