Ad hoc

VP Bank: Aktienrückkauf zum Festpreis erfolgreich abgeschlossen

  ·   Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Der Rückkauf eigener Inhaber- und Namenaktien im Rahmen eines öffentlichen Festpreisangebots der VP Bank wurde heute erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt wurden 300‘750 Inhaberaktien und 114‘080 Namenaktien zurückgekauft.

Die VP Bank hat am 18. Juni 2015 informiert, dass der Verwaltungsrat von der Ermächtigung der Generalversammlung vom 24. April 2015 zum Rückkauf eigener Inhaber- und Namenaktien Gebrauch macht und beabsichtigt, über ein Festpreisangebot maximal 5 Prozent des Aktienkapitals zu erwerben, was maximal 300'750 Inhaberaktien und maximal 300'208 nicht kotierten Namenaktien entspricht. Der Rückkaufpreis wurde auf CHF 84.00 je Inhaberaktie und auf CHF 8.40 je Namenaktie festgelegt.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 3. Juli 2015 wurden der VP Bank 944‘368 Inhaberaktien mit einem Nennwert von CHF 10.00 zu einem Preis von je CHF 84.00 angedient. Da der Rückkauf auf maximal 300'750 Inhaberaktien (4.55 Prozent des Kapitals bzw. 2.50 Prozent der Stimmrechte) beschränkt war, werden alle Angebote von Inhaberaktien proportional gekürzt.

Gleichzeitig wurden der VP Bank 114‘080 nicht kotierte Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 1.00 (0.17 Prozent des Kapitals bzw. 0.95 Prozent der Stimmrechte) zu einem gegenüber der Inhaberaktie nennwertadjustierten Preis von je CHF 8.40 angeboten. Da der VP Bank weniger als 300‘208 Namenaktien angedient wurden, erfolgt bei den Namenaktien keine Kürzung der angedienten Titel.

Die Auszahlung des Rückkaufpreises erfolgt mit Valuta 7. Juli 2015. Die Umsatzabgabe sowie allfällige Gebühren werden von der VP Bank übernommen.

Nach Abschluss des Rückkaufangebots zum Festpreis hält die VP Bank insgesamt 303‘058 Inhaberaktien und 115‘712 Namenaktien. Dies entspricht einem Anteil von 4.76 Prozent am ausstehenden Aktienkapital und 3.48 Prozent der Stimmrechte.

Die unter diesem Rückkaufangebot zurückgekauften Aktien sollen für künftige Akquisitionen oder für Treasury-Management-Zwecke verwendet werden. Da keine Vernichtung der Aktien stattfindet, bleiben die Kapital- und Stimmrechtsverhältnisse gleich.